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GARANTIE-REGISTRIERUNG

LEBENSLANGE GARANTIE AUF IHRE DORINA-NÄHMASCHINE

FORMULAR FÜR DIE LEBENSLANGE GARANTIE AUF IHRE DORINA-NÄHMASCHINE

GARANTIEBESTIMMUNGEN

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Garantieversprechen

 

Unbeschadet unserer gesetzlichen Mängelhaftung sowie unserer gesetzlichen Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz gewähren wir eine Garantie auf bestimmte von uns verkauften Nähmaschinen nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen.

 

1. Registrierung, Person des Garantienehmers

Das vorliegende Garantieversprechen bezieht sich auf Nähmaschinen, die von uns (Marco Seitz, Briver Allee 8, 91207 Lauf) mit diesem Garantieversprechen angeboten und über unsere Online-Shops sowie unsere Online-Präsenzen auf den Online-Marktplätzen eBay und Amazon verkauft und auf unserer Homepage www.naehmaschinen-garantie.de innerhalb eines Monats nach Abschluss des Kaufvertrags mit uns registriert wurden. Zur Registrierung berechtigt ist anstelle des Käufers auch jede natürliche Person, die als Verbraucher Eigentum an der Nähmaschine von dem Käufer innerhalb eines Monats nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen dem Käufer und uns erworben hat. Die registrierte Person gilt als Garantienehmer. Nach erfolgter Registrierung sind die Rechte aus dem Garantieversprechen nicht mehr übertragbar.

 

2. Gegenstand des Garantieversprechens, Garantiedauer

Das Garantieversprechen gilt zeitlich unbefristet. Es bezieht sich auf Nähmaschinen, die bei uns entgeltlich erworben worden sind und mit diesem Garantieversprechen angeboten wurden, nicht hingegen auf Ersatzartikel, die dem Garantienehmer als Ersatzgeräte in Erfüllung unserer Pflichten aus unserer gesetzlichen Mängelhaftung oder aus dem Garantieversprechen zu Verfügung gestellt worden sind.

 

3. Garantiefall

Sofern in dem Garantieversprechen nichts anderes erklärt ist, garantieren wir gegenüber dem Garantienehmer, dass die von uns mit Garantieversprechen verkauften Nähmaschinen während der Garantiedauer gemäß Ziffer 2 keine Material- und Herstellungsfehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Herstellung sowie darauf beruhende Fehlfunktionen aufweisen werden.

 

Von dem Garantieversprechen ausgeschlossen sind Verschleißteile wie z.B.:

  • Aufspuleinheiten

  • Batterien

  • Einfädelvorrichtungen

  • Federn

  • Fußanlasser

  • Garnrollenablaufscheiben und Garnrollenhalter

  • Glühleuchten

  • Kohlebürsten

  • Nadeln

  • Nähapparate (externe Anbauten)

  • Nähfüße

  • Schalter

  • Schneide- und Trennwerkzeuge

  • Spulen und Spulenkapseln

  • Stichplatten

  • Taster

  • Transporteure

 

Von dem Garantieversprechen nicht erfasst werden weiterhin Schäden und/oder Fehlfunktionen der Nähmaschine, die verursacht wurden durch:

  • nicht bestimmungsgemäße und/oder nicht fachgerechte Benutzung und Pflege der Nähmaschine einschließlich der weiteren Benutzung nach Eintritt des Garantiefalls

  • den Einsatz von anderem als Originalzubehör

  • Gewaltanwendung und sonstige Umwelteinflüsse

  • Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen durch Personen, die nicht von uns im Rahmen der Erfüllung unserer Pflichten aus einem Vertrag über Inspektions- und Wartungsservice, aus unserer gesetzlichen Mängelhaftung oder aus dem Garantieversprechen beauftragt worden sind.

 

4. Garantieumfang

Im Garantiefall werden wir nach unserer Wahl die Nähmaschine reparieren, austauschen oder dem Garantienehmer den Kaufpreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Gebrauchsvorteilen (Zinsen) oder Schäden, die nicht an der Nähmaschine selbst eingetreten sind, werden von der Garantie nicht erfasst. Bei einem Austausch werden wir die Ersatznähmaschine auf unsere Kosten und Gefahr an die vom Garantienehmer angegebene Lieferadresse liefern. Die ausgetauschte Nähmaschine bzw. die ausgetauschten Teile eines Geräts gehen mit Auslieferung der Ersatznähmaschine in unser Eigentum über.

 

5. Voraussetzungen der Garantie

Ein Anspruch aus dem Garantieversprechen besteht nur unter den folgenden Bedingungen:

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  • Das Gerät ist nach Maßgabe der Ziffer 2 auf unserer Homepage registriert.

  • Die Seriennummer der Nähmaschine ist nicht geändert und gut lesbar.

  • Die Nähmaschine wird bestimmungsgemäß und fachgerecht, insbesondere ausschließlich für haushaltsübliche Zwecke entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorkehrungen benutzt und gepflegt.

  • Die Nähmaschine wird ausschließlich unter Einsatz von Originalzubehör benutzt.

  • Die Nähmaschine wird von uns im Rahmen unseres Inspektions- und Wartungsservices einmal jährlich ab Auslieferung der Nähmaschine kostenpflichtig gewartet und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden von uns bzw. von der von uns beauftragten Werkstatt durchgeführt.

  • Die Kosten für die Instandhaltung trägt der Garantienehmer.

  • Der Inspektions- und Wartungsservice muss gesondert in unserem Online-Shop unter www.naehmaschinen-garantie.de bestellt werden.

  • Die vollständigen Bedingungen für unser Inspektions- und Wartungsservices finden Sie unter www.naehmaschinen-garantie.de.

  • An der Nähmaschine wurden keine Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen durch Personen vorgenommen, die nicht von uns im Rahmen der Erfüllung unserer Pflichten aus einem Vertrag über Inspektions- und Wartungsservice, aus unserer gesetzlichen Mängelhaftung oder aus dem Garantieversprechen beauftragt worden sind.

  • Die Nähmaschine wird zur Prüfung des Garantiefalls und gegebenenfalls Erbringung der Leistungen aus dem Garantieversprechen ordnungsgemäß nach Maßgabe der Ziffer 6 verpackt versendet.

 

Dem Garantienehmer bleibt der Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit der im vorigen Satz beschriebenen Ereignisse für den Eintritt eines Garantiefalls vorbehalten.

 

6. Anzeige und Abwicklung des Garantiefalls

Der Garantienehmer muss einen Garantiefall in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) innerhalb eines Monats anzeigen, nachdem der Garantienehmer Kenntnis von dem Garantiefall erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Prüfung des Garantiefalls und gegebenenfalls Erbringung der Leistungen aus dem Garantieversprechen zu beauftragen. In diesem Fall gelten diese als unsere Erfüllungsgehilfen. Ein Anspruch auf die Prüfung des Garantiefalls bzw. Erbringung der Leistungen durch eine bestimmte Werkstatt besteht nicht. Der Garantienehmer hat die Nähmaschine mit sämtlichem Zubehör zum Zwecke der Prüfung des Garantiefalls und gegebenenfalls Erbringung der Leistungen aus dem Garantieversprechen an uns, bzw. an eine von uns genannte Werkstatt auf eigene Kosten und Gefahr zu senden. Um Beschädigungen auf dem Transportweg zu vermeiden, empfehlen wir, die Nähmaschine möglichst in ihrer Originalverpackung und mit allen Verpackungsbestandteilen zu versenden. Verwenden Sie gegebenenfalls eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, haben Sie mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung dieser Modalitäten keine Ansprüche aus dem Garantieversprechen bestehen. Transportschäden, die auf dem Versandweg zu der Werkstatt entstanden sind, werden nach Absprache mit Ihnen und gegen Zahlung der Reparaturkosten behoben. Im Fall der Rücksendung der Nähmaschine tragen wir die Kosten und die Gefahr der Rücksendung.

 

7. Räumlicher Geltungsbereich

Das Garantieversprechen gilt nur innerhalb Deutschlands und Österreichs.

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